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Angebote nur für Freiberufler, Gewerbetreibende und für öffentliche Institutionen.
Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Frankierprofi GmbH, Hinterm Brümmer 2, D-49740 Haselünne, Email: info@frankierprofi.de,
Telefon: +49 (0) 5961 / 2003795, Telefax: +49 (0) 5961 / 2004966, UID: DE285778457,
Handelsregister: HRB 206689, Amtsgericht Osnabrück, Geschäftsführer: Jan Kamlowski

§ 1 - Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für alle Lieferungen und Leistungen der Frankierprofi GmbH (nachfolgend „Frankierprofi“) an Geschäftskunden (nachfolgend „Kunden“) sowie für alle Angebote und Annahmeerklärungen. Ergänzungen oder abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn Frankierprofi dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.2. Geschäftskunden sind Unternehmer im Sinne des §14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ein Rechtsgeschäft ausüben sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
1.3. Anderslautende AGB des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung durch Frankierprofi nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 - Angebote, Vertragsschluss

2.1. Frankierprofi Angebote sind freibleibend und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden zu verstehen. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
2.2. Ein Vertrag, unabhängig davon ob er auf einer Internetshop-, Email-, Fax-, Brief- oder Telefon-Bestellung beruht, kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Frankierprofi oder durch Lieferung der bestellten Ware bzw. Leistungserbringung zustande.

§ 3 - Informationen zu Internetshopbestellungen

Wenn der Kunde den gewünschten Artikel im Internetshop gefunden hat, kann er diesen unverbindlich in den „Warenkorb“ legen. Der Inhalt des „Warenkorb“ kann jederzeit über den entsprechenden Link eingesehen, bearbeitet oder gelöscht werden.
Möchte der Kunde die Produkte im „Warenkorb“ kaufen, klickt er auf den Button „zur Kasse“. Im nächsten Schritt erfolgt die Dateneingabe. Nach Eingabe der Daten und Auswahl der gewünschten Versandart und Zahlungsweise gelangt der Kunde zur Bestellzusammenfassung, auf der die eingegebenen Daten und gewünschten Artikel zusammengefasst angezeigt werden. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ wird der Bestellvorgang abgeschlossen. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browserfensters abbrechen. Bei den einzelnen Bestellschritten werden weitere Informationen angezeigt.
Nachdem der Kunde die Bestellung ausgeführt hat, erhält er eine automatisierte Email, die den Eingang der Bestellung bei Frankierprofi bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Kundenangebotes dar, sondern informiert lediglich darüber, dass die Bestellung eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Zusendung der bestellten Artikel oder einer ausdrücklichen Auftragsbestätigung zustande.
Der Vertragstext wird auf den internen Frankierprofi Systemen gespeichert. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Kunden nach Ausführung einer Bestellung per Email zugesandt.

§ 4 - Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

4.1. Für den Kauf von Waren gelten die Preise gemäß dem jeweiligen Angebot von Frankierprofi.
4.2. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3. Die Zahlung ist gegen Rechnung möglich. Frankierprofi behält sich ausdrücklich das Recht vor, dem Kunden in bestimmten Fällen ohne Angabe von Gründen nur die Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme anzubieten.
4.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
4.5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, kann Frankierprofi Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Frankierprofi bleibt der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Frankierprofi ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro je Mahnung zu erheben.
4.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Frankierprofi anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 - Lieferzeit, Versandkosten, Teillieferung, Lieferverzug

5.1. Der Warenversand erfolgt binnen 3 Werktagen nach Auftragseingang, wenn nicht im Angebot abweichend angegeben. Der Beginn der von Frankierprofi angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.
5.2. Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie nach Österreich.
5.3. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betragen die Versandkosten 6,99 Euro je Auftrag. Ab einem Warenwert von 199 Euro erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Für Lieferungen nach Österreich betragen die Versandkosten 8,99 Euro je Auftrag. Der Mindestbestellwert für alle Lieferungen beträgt 49 Euro je Auftrag.
5.4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von Frankierprofi setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus (z.B. fristgerechte Zahlung einer vereinbarten Vorkassezahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen, Leergutstellung etc.). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Frankierprofi berechtigt, den Frankierprofi entstehenden Schaden einschließlich eventueller Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5.6. Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 5.4 und 5.5 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt an den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.7. Teillieferungen sind in für den Kunden zumutbarem Umfang zulässig.
5.8. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik) verursacht werden und nicht von Frankierprofi zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende wird Frankierprofi in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen.
5.9. Lieferung und Versand der Ware erfolgen ab Standort der Frankierprofi GmbH, 49740 Haselünne stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Gefahr geht - auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde bzw. bei Versandgeschäften - auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Frankierprofi verlassen hat. Wird der Versand aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§ 6 - Gewährleistung, Haftung

6.1. Mängelansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.2. Bei berechtigten Mängelrügen ist Frankierprofi, unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Frankierprofi aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat Frankierprofi eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Frankierprofi trägt im Fall der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weiter gehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
6.3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden, es sei denn, Frankierprofi hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Pflichten von Frankierprofi aus Abschnitt VI Ziff. 4 und Abschnitt VI Ziff. 5 bleiben hiervon unberührt.
6.4. Frankierprofi haftet unabhängig von den vorstehenden und nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Frankierprofi, deren gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch Frankierprofi, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Frankierprofi nach den gesetzlichen Bestimmungen.
In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit Frankierprofi, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem Frankierprofi bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haftet Frankierprofi auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Frankierprofi allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.5. Frankierprofi haftet auch für Schäden, die Frankierprofi durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Frankierprofi haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
6.6. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt die Haftung gemäß Abschnitt VI Ziff. 2 bis Abschnitt VI Ziff. 5 dieses Vertrages. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Frankierprofi Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.7. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Wenn Frankierprofi, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verschuldet haben, oder wenn Frankierprofi, deren gesetzliche Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn die einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben, gelten für die Schadensersatzansprüche des Kunden die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt

7.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die Frankierprofi gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) das Eigentum von Frankierprofi. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, hat Frankierprofi nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt Frankierprofi die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfändet Frankierprofi die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Frankierprofi ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
7.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
7.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Frankierprofi ab; Frankierprofi nimmt die Abtretung hiermit an. Frankierprofi ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Frankierprofi abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an Frankierprofi zu bewirken, als noch Forderungen von Frankierprofi gegen den Kunden bestehen.
7.4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird in jedem Fall für Frankierprofi vorgenommen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, Frankierprofi nicht gehörenden Sachen verarbeitet wird, erwirbt Frankierprofi das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Im Fall der untrennbaren Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, Frankierprofi nicht gehörenden Sachen erwirbt Frankierprofi das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden in Folge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind der Kunde und Frankierprofi einig, dass der Kunde Frankierprofi anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt Frankierprofi hiermit an. Das so entstandene Allein- oder Miteigentum an einer Sache verwahrt der Kunde für Frankierprofi.
7.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Frankierprofi Eigentum hinweisen und Frankierprofi unverzüglich benachrichtigen, damit Frankierprofi seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Frankierprofi die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Frankierprofi ist verpflichtet, die zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, dabei obliegt Frankierprofi die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

§ 8 - Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Frankierprofi, 49740 Haselünne in Deutschland.
8.2. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist 49740 Haselünne in Deutschland.
8.3. Sollten eine oder mehrere Regelungen des Vertrags mit dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
8.4. Die Vertragssprache ist deutsch.
8.5. Die AGB können jederzeit unter www.frankierprofi.de/agb abgerufen und gespeichert werden.

Stand: 07/2022