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G - Lexikon rund um die Frankiermaschine

Grützmacher
Grützmacher ist ein Hersteller von Kuvertierstraßen.
Gerichtskostenstempler
Ein Gerichtskostenstempler kann zur Freistempelung von Gerichtskosten eingesetzt werden. Vor allem Notariate und Kanzleien, die häufig kleinere Beträge an Gerichtskosten zu begleichen haben, können diese mit einem Gerichtskostenstempler schnell freistempeln und müssen die Kleinbeträge nicht mehr per Banküberweisung begleichen. Für Gerichtskassen sind spezielle Gerichtskassenstempler, für Behördern und Ämter Gebührenstempler als Sonderstempler mit identischer Funktionsweise verfügbar.
Großbrief
Zwischen dem Kompaktbrief und Maxibrief angesiedelt ist der Großbrief, ein Produkt der Deutschen Post. Ein Großbrief darf maximal 500g wiegen sowie 20mm hoch sein. Die Frankierung des Großbrief ist mit jeder Frankiermaschine möglich.
Guthaben aufladen

Guthaben auf ein Frankiergerät laden funktioniert bei modernen Geräten mittels Telefonleitung bzw. Internetleitung. Nach Eingabe der Portoladesumme verbindet das Gerät mit dem Datenzentrum des Frankiermaschinenherstellers und fügt das Porto dem Gerät hinzu. Bei Verbindungen über die analoge Telefonleitung muss im Frankiersystem die korrekte Telefonnummer des Datenzentrums hinterlegt werden, die im System eingespeichert ist oder beim Frankiermaschinen Hersteller erfragt werden kann.

Bei älteren Geräten ist diese simple Variante jedoch nicht möglich, so dass Portokarten oder Portobatterien bei der Deutschen Post oder dem Hersteller der Freistempelmaschine erworben werden müssen.

GK / GKa / GS
GK, GKA und GS sind die Abkürzungen für Gerichtskostenstempler (GK), Gerichtskassenstempler (GKa) und Gebührenstempler (GS). Entsprechende Maschinen sind vom Hersteller Francotyp Postalia verfügbar und werden zur maschinellen Freistempelung von Gebühren eingesetzt.
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